Um schadstoffbelastete Restschichten, wie z.B. PAK – oder asbesthaltige Klebstoffe zu entfernen, bedarf es spezielles Fachwissen und vor allem Spezialmaschinen, verbunden mit Zertifizierungen. Solche Leistungen können wir für unsere Kunden nicht ausführen. Allerdings arbeiten wir mit entsprechenden Partnern zusammen, sodass wir auch hier unseren Kunden helfen können. In bestimmten Fällen kann davon Abstand genommen werden, die schadstoffbelastenden Restschichten zu entfernen. Wir sind in der Lage mit zertifizierten Systemen und Materialien den Unterboden abzusperren, sodass keine Emissionen in die Raumluft gelangen.
Die Aufnahme und Entsorgung von asbesthaltigen Flexplatten können wir gem. der berufsgenossenschaftlichen Arbeitsanweisung BT 11 durchführen. Der dafür notwendige Befähigungsnachweis gem. TRGS 519 ist bei einigen Mitarbeitern vorhanden.